Christliche Träger beziehen Stellung zur ausstehenden Schulgesetznovelle
Ob Refinanzierung der inklusiven Arbeit oder Zuschüsse für die Aufnahme von Schüler*innen, deren Eltern Transferleistungen erhalten – das Gesetz zur neuen Finanzierung der freien Schulen sollte die Lage der freien Berliner Träger und ihrer rund 42.000 Schüler*innen maßgeblich verbessern – nun steht die Gesetzesänderung auf der Kippe. Die Evangelische Schulstiftung in der EKBO, das Erzbistum Berlin und das Canisius-Kolleg wenden sich nun mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit.

Im Kalenderjahr 2025 wurde die lange verhandelte Neuregelung der Schulfinanzierung für freie Träger in Berlin nicht mehr verabschiedet. Zahlreiche Verbesserungen drohen damit zu scheitern.
Wir, als konfessionelle Träger, sind seit vielen Jahren Orte der Vermittlung zentraler menschlicher und christlicher Werte und offen für alle Kinder. Wir brauchen jetzt endlich eine finanzielle Anerkennung unseres jahrzehntelangen Engagements für Kinder mit Förderbedarfen und die Integration von Kindern aus benachteiligten Familien. Die Novelle des Schulgesetzes wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, der endlich diesen Einsatz wertschätzt.
„Die Investition in die umfassende Bildung junger Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen ist uns als größtem Träger katholischer Schulen in Berlin ein zentrales Anliegen“, erklärt Dr. Joachim Schmidt, Teilbereichsleiter katholische Schulen im Erzbischöflichen Ordinariat Berlin und meint: „Diese Aufgabe können wir aber nur mit der Unterstützung des Landes auch weiterhin leisten.“
Die Evangelische Schulstiftung in der EKBO, das Erzbistum Berlin und das Canisius-Kolleg, in Trägerschaft des Jesuitenordens, sind seit vielen Jahren verlässliche Bildungs-Partner des Landes Berlin. Als solche haben sie sich auch in den langwierigen Verhandlungen engagiert und immer wieder an einem tragfähigen Kompromiss gearbeitet, wie er im jetzigen Gesetzesentwurf vorliegt.
Die Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO, Eva-Maria Kopte, betont: „Wir unterstützen ausdrücklich eine rasche Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurfes. Unsere rund 10.000 Schüler*innen und ihre Eltern sowie all die Familien, die sich gerade für die Aufnahme an einer konfessionellen Schule bewerben, brauchen endlich Rechtssicherheit und Klarheit über die geplanten Entlastungen, insbesondere für die Haushalte mit niedrigen Einkommen.“
Der Hauptausschuss soll sich am 21. Januar 2026 erneut mit der Gesetzesvorlage befassen. Sollte dann keine Beschlussfassung erfolgen, droht das ganze Projekt zu scheitern. Damit wären die Verbesserungen für die Schulen in freier Trägerschaft für Kinder aus einkommensschwachen Familien oder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso verloren wie auch die Anpassung der Zuschüsse in Berlin-Ost auf das Westniveau oder die verbesserten Schulzuschussregelungen für die beruflichen Schulen.
Die Evangelische Schulstiftung in der EKBO, das Erzbistum Berlin als Schulträger und das Canisius-Kolleg beschulen im Land Berlin rund 17.130 Schüler*innen. Mit ihren teils über hundertjährigen Schultraditionen und ihrem breiten Spektrum an Schularten und -formen bilden sie einen zentralen Baustein der Berliner Bildungslandschaft.



