Evangelische Schulstiftung in der EKBO

Stiftungsordnung

Am 1. August 2026 ist die Neufassung des Kirchlichen Schulgesetzes in Kraft getreten. Diese enthält nur noch einige wesentliche Grundsätze für das Evangelische Schulwesen und gibt den Schulträgern auf, alle weiteren Themenbereiche, etwa zum Schulvertrag, zur Schulverfassung oder zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in ihrer Satzung zu regeln.

Die überarbeite Satzung der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO greift dies auf und verweist in den Fragen der praktischen Umsetzung im Einzelnen auf die Stiftungsordnung. Die Stiftungsordnung regelt alle für die Evangelischen Schulen maßgeblichen Themenbereiche. Gemäß § 6 KSchulG sind nunmehr die Satzung der Evangelischen Schulstiftung und die auf dieser Grundlage verabschiedete Stiftungsordnung ab dem 1. August 2026 für die gesamten Schulgemeinschaften, bestehend aus den Schüler*innen, den Eltern, den Pädagog*innen sowie den nichtpädagogischen Mitarbeiter*innen, verbindlich.

Das Kirchliche Schulgesetz, einen Auszug aus der Satzung der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO sowie die Stiftungsordnung finden Sie hier: