Evangelische Schulstiftung in der EKBO

Kinderschutz

„Botschaften des Kindes ernst nehmen!“ – Jesper Juul

Neben ihrem Bildungsauftrag haben Pädagog*innen auch das Wohl jedes einzelnen Kindes im Blick. Um sich auszutauschen und verbindliche Standards zu setzen, gibt es in der Stiftung seit längerem eine Arbeitsgruppe mit Expert*innen. Die Fertigstellung eines Kinderschutzkonzeptes war der erste Schritt auf dem Weg zu einem Kinderschutznetzwerk für die Schulen der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO.

Die Evangelische Schulstiftung in der EKBO versteht das Thema „Kinderschutz“ umfassend. Schule und die ergänzende Förderung und Betreuung, die in Brandenburg Hort genannt wird, sieht der Träger von mehr als 30 Schulen dabei als Einheit. Für den Kinderschutz sind alle, die an Schule beteiligt sind, auch Hausmeister*innen, Sekretär*innen oder Ehrenamtliche, verantwortlich. Nicht nur Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt, sondern auch der selbst-reflektierte Umgang jedes einzelnen Mitarbeitenden mit den Themen Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag stehen dabei im Blickpunkt. Das Kinderschutzkonzept bietet den Pädagog*innen der Stiftungsfamilie konkrete Leitlinien und nennt Handlungsabläufe sowie Ansprechpartner*innen. Es fordert dazu auf, diesem Thema einen festen Platz in der täglichen Arbeit zu geben.

Der stiftungsinterne Leitfaden enthält gesetzliche Grundlagen, Hinweise zum Präventionskonzept und Erläuterungen zur Kindeswohlgefährdung durch externe Personen, Mitarbeitende oder Kinder und Jugendliche. Außerdem beleuchtet das Konzept die Themen Datenschutz und Schweigepflicht. Es enthält auch Vorlagen für die Dokumentation von vermuteten und zu meldenden Kinderschutzfällen.

Das Kinderschutzkonzept liegt allen Schulen vor. Auch die drei stiftungsinternen Beauftragten für den Kinderschutz, Herr Rohrpasser, Herr Balzer und Frau Endtmann-Heinze, sind den Mitarbeitenden bekannt. Darüber hinaus bietet die Trägerin Fortbildungen und Beratungen an. An allen Schulen sind bereits Kinderschutzlots*innen benannt worden. Die Einrichtungen werden in den nächsten Monaten interne Handlungsleitfäden entwickeln. Ein stiftungsinternes Netzwerk und Austauschformate sind entstanden.

Eine gekürzte Version des stiftungsweiten Kinderschutzkonzeptes finden Sie hier:

Die Mailadresse steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Die Schule ist einer der zentralen Orte, an dem Kinder und Jugendliche zusammenkommen. Problematische Lebensumstände oder Erfahrungen können dazu führen, dass ihr Wohl und ihre Entwicklung gefährdet sind. Gewalt, auch in der Familie, sexuelle Übergriffe, Vernachlässigung oder Instrumentalisierung – das Spektrum möglicher belastender und schädigender Erfahrungen ist groß.

Dabei können alle an Schule Beteiligte Hinweise auf das damit verbundene Leid wahrnehmen, übersehen oder sogar verleugnen. Auch eine Schule kann zum Ort von  Übergriffen oder Missbrauch werden. Pädagogisches Handeln bewegt sich immer zwischen Nähe und Distanz, darum ist grenzverletzendes Verhalten für alle möglich.

Auch wenn Pädagog*innen stets an das Gute glauben, müssen sie das Schlechte und Gefährdende für denkbar und möglich halten.

Schulische Schutzkonzepte schärfen die Sensibilität für das Thema. Sie machen bewusst, dass jede und jeder das eigene Handeln hinterfragen muss. Kinderschutzkonzepte versetzen Mitarbeitende in die Lage, das, was sie wahrnehmen, ernst zu nehmen, ohne vorschnell zu urteilen und zu handeln. Sie wollen die Fachkenntnis stärken und tragfähige Hilfestrukturen bieten.

Bei klarer Grundausrichtung müssen sich schulische Schutzkonzepte auf die konkrete Situation in den einzelnen Einrichtungen beziehen und die Bedingungen vor Ort widerspiegeln. Sie werden gemeinsam von allen schulischen Akteuren der Schulgemeinde – Schüler*innen, Eltern, Mitarbeitenden – erarbeitet und bieten allen Orientierung. Sie sind fester Bestandteil eines jeden Schulprogramms.


Markus Althoff, Schulleiter der Evangelischen Schule Charlottenburg

Gerade beim Thema Kinderschutz fragen wir alle uns oft, ob etwas „normal“, noch tolerierbar oder nicht mehr akzeptabel ist – zu groß sind die Befürchtungen, etwas falsch zu machen oder sich zu weit vorzuwagen. Manchmal scheuen wir auch die Mühen, die eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen oder ein konkreter Fall mit sich bringen.

Im Interesse der kleineren und größeren Menschen, die in unserer Gesellschaft aufwachsen, sollten wir allerdings immer aufmerksam auf ihr Wohlbefinden schauen, sensibel auf Störungen und Beeinträchtigungen reagieren und Hinweise, auch von den Kindern und Jugendlichen, ernst nehmen.

Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind oder eine*n Jugendliche*n machen, nehmen Sie Ihre eigenen Wahrnehmungen und Gefühle in jedem Fall ernst und vertrauen Sie sich selbst. Dies gilt auch, wenn Sie Verhaltensweisen anderer Personen gegenüber Kindern und Jugendlichen beobachten, die Sie befremden.

Reagieren Sie aber nicht übereilt und unüberlegt, sondern mit Bedacht. Wenn es sich nicht um einen akuten Notfall handelt oder Gefahr im Verzug ist, prüfen Sie mit professioneller Distanz und angemessenem zeitlichen Abstand die Situation.

In der Regel sind Vorkommnisse nicht isoliert zu betrachten, sondern Kindeswohlgefährdungen haben multifaktorielle Ursachen.

Besprechen Sie Ihre Beobachtungen und Bewertungen unter Wahrung des Datenschutzes mit einer Vertrauensperson Ihrer Wahl. Diese könnten sein: die Kinderschutzlots*innen in der Schule, die Kinderschutzbeauftragten der Schulstiftung oder Ansprechpersonen in den Fachberatungsstellen für Kinderschutz. Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie im Weiteren mit Ihren Wahrnehmungen und Befürchtungen umgehen können.

Als pädagogische Fachkräfte haben Sie Anspruch auf eine strukturierte Beratung durch Expert*innen. Alle weiteren möglicherweise erforderlichen Schritte, um einer konkreten Kindeswohlgefährdung zu begegnen, sie abzuwenden oder zu vermeiden, werden dann in der Beratung gemeinsam überlegt und umgesetzt.

Der kleine Sieben-Punkte-Plan
Macht euch bewußt:

Jeder und jede Einzelne kann betroffen sein.

Schaut genau hin:

Vertraut auf eure Intuition und eure Fachkompetenz.

Wenn euch etwas auffällt:

Tauscht euch mit anderen über eure Beobachtungen aus.

Informiert euch:

Unser Kinderschutzkonzept ist eine erste Orientierung.

Überprüft eure Einschätzung:

Ein Handlungsleitfaden unterstützt euch dabei.

Lasst euch beraten:

Unsere Kinderschutzfachkräfte sind für euch erreichbar.

Reagiert, wenn es notwendig ist:

Handelt überlegt, zeitnah und gemeinsam, ohne zu zögern.

Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.


Christine Teske, Schulreferat, 09/2020

Herr Rohrpasser, Frau Endtmann-Heinze und Herr Balzer sind unsere Ansprechpersonen in Sachen Kinderschutz. Die Fachkräfte beraten die gesamte Schulgemeinschaft. Dabei bleiben sie neutral und unabhängig. Neben einer Risikoeinschätzung in einem möglichen Fall der Kindeswohlgefährdung bieten unsere beiden Fachkräfte auch Fortbildungen zum Thema an.

Sie brauchen eine Beratung oder haben Fragen? Dann wenden Sie sich an:

Jörg Rohrpasser

Sozialarbeiter, Erzieher, Trainer & insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII
Schwerpunkt Berlin

Antje Endtmann-Heinze

Erzieherin, Sozialarbeiterin B.A. & insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGBVIII
Schwerpunkt Brandenburg

Knut Balzer

Schulsozialarbeit, Kindheitspädagoge B.A. & insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGBVIII
Schwerpunkt Brandenburg

Wodurch unterstützt die Schulstiftung zurzeit die Arbeit in den Einrichtungen?
  • Beratung durch drei stiftungsinterne Kinderschutzbeauftragte
  • IseF-Beratung durch interne Fachkräfte im Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung
  • Beratung und konkrete Angebote bei individuellen Unterstützungsbedarfen der Einrichtungen
  • Kinderschutzlots*innen in den Einrichtungen
  • Netzwerktreffen für Kinderschutzlots*innen
  • Digitaler Runder Tisch für Kinderschutzlots*innen zur Schuljahresvorbereitung
  • offene Austauschrunden
  • Fortbildungen in der Schulstiftung
  • Empfehlungen zu weiteren Fortbildungen
  • Info-Paket zum Schuljahresstart
  • fortlaufend Aktualisierung und Bereitstellung von Informationspapieren
  • Unterstützung bei der Erstellung eines einrichtungsinternen Handlungsleitfadens
  • Einführungsmodul zum Thema Kinderschutz
  • Aktualisierung des Kinderschutzkonzeptes
  • regelmäßige Treffen der AG Kinderschutz in der Geschäftsstelle

Folgende Fortbildungen werden regelmäßig wiederholt. Die Veranstaltungstermine finden Sie hier:

Einblick Kinderschutz

Ein Einführungsmodul – kurz und kompakt.

„Frisch bekleckert oder doch vernachlässigt?“

Diese Fortbildung in drei Modulen vermittelt Basiswissen zum Thema Kinderschutz.

Grenzwahrender Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen.

Kooperation mit den Jugendämtern in Berlin und Brandenburg

Wir erkunden in der Fortbildung differenziert die Möglichkeiten und die teilweise beidseitigen Verpflichtungen zu einem Zusammenwirken im Einzelfall.

Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen

Grundlagen, Handlungsmöglichkeiten, Schutzkonzepte für alle, die in der Schule arbeiten.

Sexualisierte Gewalt in der Schule

Definitionen, Erscheinungsformen, Handlungsempfehlungen.

Kinderschutz im Kontext von Sportunterricht und Bewegungsangeboten

Präventionsprogramm gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport.

2023
  • In unterschiedlichen Formaten wird die Arbeit in den Schulen der Schulstiftung vorangebracht: Die AG Kinderschutz tagt regelmäßig, Jours fixes mit den Kinderschutzbeauftragten finden statt, zu Netzwerktreffen, offenen Austauschrunden und zum Digitalen Runden Tisch werden die Schulen eingeladen.
  • Neue Fortbildungen werden ergänzend zum bisherigen Programm angeboten: der Online-Kompaktkurs „Einblick“, das Thema „Grenzwahrender Umgang mit Kindern und Jugendlichen“, eine Einführung zu den „Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen“ und ein Überblick „Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt“.
  • Erstmalig führen die Kinderschutzbeauftragten mit jeder Schule Gespräche zur Implementierung des Kinderschutzkonzeptes durch; dieses Format soll zukünftig als Jahresgespräch einmal im Schuljahr beibehalten werden.
  • An vielen Schulen finden Pädagogische Tage, Studien- und Projekttage, Veranstaltungen, Präventionsworkshops, Unterrichtsprojekte, Fortbildungen für das Kollegium, Dienstberatungen und Gremiensitzungen aller Art mit Themenschwerpunkten rund um das Thema Kinderschutz statt.
  • Das Einführungsmodul Kinderschutz wird an mehreren Schulen und in verschiedenen Sitzungen der Geschäftsstelle vorgestellt.
  • Das stiftungsweite Kinderschutzkonzept wird aktualisiert.
  • Im Sommer 2023 liegen an den Schulen einrichtungsinterne Handlungsleitfäden zur Ergänzung des Kinderschutzkonzeptes der Schulstiftung vor.
2022
  • Der Aufbau des stiftungsinternen Netzwerkes wird fortgesetzt. Es finden halbjährliche Netzwerktreffen der Kinderschutzlots*innen sowie ein Digitaler Runder Tisch zur Vorbereitung des neuen Schuljahres statt.
  • Die AG Kinderschutz tagt regelmäßig, um die Implementierung des Kinderschutzkonzeptes in der Stiftung und in den Einrichtungen zu begleiten.
  • Die Kinderschutzbeauftragten beraten die Einrichtungen in allen Fragen rund um das Thema, führen IseF-Verfahren zur Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch und bieten offene Austauschrunden an.
  • Die Fortbildungsreihe der Kinderschutzbeauftragten mit drei Modulen ist fest integriert. Umfängliche weitere Fortbildungsangebote kommen ab dem Schuljahr 2022/2023 hinzu.
  • Die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes in den Einrichtungen ist ein laufender pädagogischer Prozess.
  • Einrichtungsinterne Handlungsleitfäden werden erarbeitet.
  • Hilfsmittel für die Arbeit der Kinderschutzlots*innen werden zur Verfügung gestellt: Informationen zum Schuljahresbeginn, eine kleine Materialzusammenstellung, eine Bausteinsammlung für die einrichtungsinternen Handlungsleitfäden, Informationsblätter zu Rolle und Aufgaben der IseF sowie zum Datenschutz, eine Präsentation für Mitarbeitende zur Einführung in das Thema Kinderschutz.
  • Ab dem Schuljahr 2022/2023 werden zusätzliche Ressourcen für die Arbeit der Kinderschutzlots*innen bereitgestellt. Ein dritter Kinderschutzbeauftragter nimmt seinen Dienst auf.
  • Die Entwicklung von Unterrichtsbausteinen wie etwa zum Thema Kinderrechte ist geplant, Präventionsangebote mit Kooperationspartner*innen werden zusammengestellt, ein Plakat zum Thema Kinderschutz für die Einrichtungen soll gestaltet werden.
2021
  • Oktober: Das erste stiftungsweite „Netzwerktreffen Kinderschutz“ mit allen Kinderschutzlots*innen findet statt.
  • September: Auf der Dienstversammlung der Schulleiter*innen (SLDV) ist die Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt im Kinderschutz ein Schwerpunktthema.
  • Juni: Die Kinderschutzlots*innen treffen sich am Digitalen Runden Tisch Kinderschutz zur Vorbereitung des neuen Schuljahres.
  • Mai: In den Einrichtungen werden Kinderschutzlots*innen als Ansprechpersonen benannt.
  • Mai: Ein Info-Papier zum Rollenverständnis und Aufgabenbereich der Kinderschutzlots*innen wird partizipativ erstellt.
  • April: Ein Austausch zur Weiterarbeit mit dem Thema Kinderschutz findet bei einem digitalen Treffen mit Interessierten aus den Einrichtungen statt.
  • März: Die AG Kinderschutz in der Geschäftsstelle tagt ab jetzt in neuer Besetzung mit Schulleitungen, Koordinierenden Erzieher*innen und SozialarbeiterInnen.
  • Februar: Das Thema Kinderschutz findet mit aktualisierten Informationen seinen Platz auf der Stiftungshomepage.
  • Januar: „Der kleine Sieben Punkte Plan zum Kinderschutz“ liegt als Postkarte vor.
2020
  • November: Start der Fortbildungsreihe „Frisch bekleckert oder doch vernachlässigt?“
  • November: Auswertung der Ist-Umfrage zum Stand des Kinderschutzes in den Einrichtungen auf der Schulleiter*innen-Dienstversammlung (SLDV)
  • Oktober: Landessynode der EKBO beschließt Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • August: Versand des gedruckten Kinderschutzkonzeptes an alle Einrichtungen der Schulstiftung 
  • Juli: Druck des Kinderschutzkonzeptes
  • Juni: Umfrage zum Ist-Stand des Kinderschutzes in den Einrichtungen der Schulstiftung
  • April: Ausbau der Beratungsangebote zum Thema Kinderschutz
  • März: Wissenschaftlicher Experteninput durch Dr. Marlene Kowalski, Professorin am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Hildesheim, zum Thema „Nähe, Distanz und Anerkennung in pädagogischen Beziehungen“ auf der SLDV, Präsentation des Kinderschutzkonzepts auf der Dienstversammlung der koordinierenden Erzieher*innen 
  • Februar: Präsentation auf dem stiftungsinternen Netzwerktreffen, Beratungen
  • Januar: Fertigstellung des Kinderschutzkonzepts und digitale Versendung, Präsentation auf der SLDV, Vorstellung der Kinderschutzfachkräfte, regelmäßige Strategiesitzungen in der Geschäftsstelle
2019
  • Umfangreicher Überarbeitungsprozess des Kinderschutzkonzeptes und Lektorat
2018 
  • Beginn der Schreibphase am Kinderschutzkonzept
2017
  • Sichtung von Materialen und Erstellen eines Leitfadens zum Thema Kinderschutz
  • Februar: offizieller Start, Bildung eines Arbeitskreises zum Thema Kinderschutz