Freie Schulen klagen gegen das Land Berlin

Seit Jahren führen sie Gespräche und hoffen auf ein auskömmliches Finanzierungsmodell. Jetzt haben 88 freie Schulstandorte Klage gegen das Land Berlin eingereicht. Das gab die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen auf der heutigen PK im Deutschen Theater erstmals bekannt.

Stein des Anstoßes: Sozialarbeiter*innen, Verwaltungsleiter*innen und IT-Administrator*innen sind an staatlichen Schulen selbstverständlich, aber in dem Finanzzuschuss an die freien Träger kommt das Geld für solche Stellen nicht vor. Die freien Schulen müssen diese dringend benötigten Stellen komplett selbst finanzieren. 

Der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO, Frank Olie, erklärt: „Es kann nicht sein, dass das Land Berlin gegen seine eigene Verordnung verstößt, wie Zuschüsse zu berechnen sind. Darum haben wir nun gemeinsam eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Denn die Schere zwischen staatlichen und freien Schulen geht immer weiter auseinander! Das ist eine Frage unseres Rechtsanspruches.“

Da eine Initiative zur Schulgesetzänderung kurz vor Ende der Legislaturperiode gescheitert ist, müssen die Schulen in freier Trägerschaft weiterhin die Bezuschussung von nur zwei Dritteln ihrer Gesamtkosten hinnehmen. Der Bildungsreferent des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Torsten Wischnewski-Ruschin, erklärt dazu: „Das heißt, wir erhalten weiterhin keine Zuschüsse für die Aufnahme von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Kinder, deren Eltern sich den Elternbeitrag nicht leisten können. Doch die Zugänglichkeit zu unseren Schulen gehört zu unserem Selbstverständnis. Finanziell wird es für die Schulträger immer schwieriger.“

Dazu kommt: Auch freie Schulen müssen dringend saniert und instandgehalten werden. Doch von vielen Förderprogrammen des Landes – wie etwa der Schulbauoffensive – sind die freien Träger ausgeschlossen.

Die freien Schulen in Berlin erhalten rund zwei Drittel ihrer Kosten durch das Land Berlin finanziert. Die restlichen Kosten müssen sie über Elternbeiträge, Spenden oder andere Fördertöpfe selbst finanzieren. Rund 33.000 Kinder besuchen die freien Schulen des Landes Berlin. Das entspricht 11 Prozent der gesamten Schülerschaft im allgemeinbildenden Bereich.

Derzeit wird das Verwaltungsgericht das Land Berlin zu einer Stellungnahme auffordern. Sollte es dann zur Verhandlung kommen, wird die Evangelische Schule Neukölln als „Musterschule“ stellvertretend für alle Klagenden Gegenstand des Verfahrens sein. Ähnlich wie die Walddorfschule Frankfurt (Oder) im bereits gewonnenen Prozess der freien Träger gegen das Land Brandenburg.

Am 19. September zum Tag der freien Schulen kommen die Vertreter der AGFS mit den Politiker*innen öffentlich ins Gespräch. Neben einem Bildungsmarkt findet von 15 bis 16:30 Uhr eine Bildungsdebatte zum Thema „Verlorene Zeit – verlorene Kinder?“ mit den Spitzenkandidaten der SPD, CDU, FDP, der Linken und der Grünen statt. Der 19. Tag der freien Schulen steht unter dem Motto „Zurück in Raum und Zeit“. 

Mehr Informationen unter: www.freie-schulen-berlin.de

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